Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2)Absatz 2,§ 1 und § 2, jeweils in der Fassung BGBl. II Nr. 339/2019, treten mit 1.1.2020 in Kraft.Paragraph eins und Paragraph 2,, jeweils in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2019,, treten mit 1.1.2020 in Kraft.
In Kraft seit 21.11.2019 bis 31.12.9999
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