Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(Anm.: Abs. 12 und 13 aufgehoben durch Art. 64 Z 10, BGBl. I Nr. 37/2018)Anmerkung, Absatz 12 und 13 aufgehoben durch Artikel 64, Ziffer 10,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2018,)
(Anm.: Abs. 12 und 13 aufgehoben durch Art. 64 Z 10, BGBl. I Nr. 37/2018)Anmerkung, Absatz 12 und 13 aufgehoben durch Artikel 64, Ziffer 10,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2018,)