§ 2 VermGebV 2016

Vermessungsgebührenverordnung 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.09.2018 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Vermessungsgebührenverordnung 2011, BGBl. II Nr. 332/2011, außer Kraft. Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Vermessungsgebührenverordnung 2011, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 332 aus 2011,, außer Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Vermessungsgebührenverordnung 2011, BGBl. II Nr. 332/2011, außer Kraft.Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Vermessungsgebührenverordnung 2011, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 332 aus 2011,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1 Tarif C in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 236/2018 tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.Paragraph eins, Tarif C in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 236 aus 2018, tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.

Stand vor dem 06.09.2018

In Kraft vom 01.12.2016 bis 06.09.2018
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Vermessungsgebührenverordnung 2011, BGBl. II Nr. 332/2011, außer Kraft. Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Vermessungsgebührenverordnung 2011, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 332 aus 2011,, außer Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Vermessungsgebührenverordnung 2011, BGBl. II Nr. 332/2011, außer Kraft.Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Vermessungsgebührenverordnung 2011, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 332 aus 2011,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1 Tarif C in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 236/2018 tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.Paragraph eins, Tarif C in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 236 aus 2018, tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.

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