§ 2 VermGebV 2016

VermGebV 2016 - Vermessungsgebührenverordnung 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Vermessungsgebührenverordnung 2011, BGBl. II Nr. 332/2011, außer Kraft.Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Vermessungsgebührenverordnung 2011, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 332 aus 2011,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1 Tarif C in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 236/2018 tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.Paragraph eins, Tarif C in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 236 aus 2018, tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.
In Kraft seit 07.09.2018 bis 31.12.9999
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