Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Vermessungsgebührenverordnung 2011, BGBl. II Nr. 332/2011, außer Kraft.Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Vermessungsgebührenverordnung 2011, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 332 aus 2011,, außer Kraft.
(2)Absatz 2,§ 1 Tarif C in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 236/2018 tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.Paragraph eins, Tarif C in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 236 aus 2018, tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.
In Kraft seit 07.09.2018 bis 31.12.9999
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