§ 18 ISBG Auflösung der Stiftung

Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 01.01.9000

Die Stiftung kann nur

  1. 1.Ziffer einsdurch Bundesgesetz oder
  2. 2.Ziffer 2wenn die Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 erfüllt sind,wenn die Voraussetzungen des Paragraph 21, Absatz 2, erfüllt sind,
aufgelöst werden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 01.01.9000

Die Stiftung kann nur

  1. 1.Ziffer einsdurch Bundesgesetz oder
  2. 2.Ziffer 2wenn die Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 erfüllt sind,wenn die Voraussetzungen des Paragraph 21, Absatz 2, erfüllt sind,
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