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Die Rechtsformen der inländischen Rechtsträger, über die Firmenbuchdaten gemäß § 37 Abs. 1 FBG zugänglich gemacht werden und für die ein Informationsaustausch gemäß § 37 Abs. 3 FBG stattfindet, sind: Die Rechtsformen der inländischen Rechtsträger, über die Firmenbuchdaten gemäß Paragraph 37, Absatz eins, FBG zugänglich gemacht werden und für die ein Informationsaustausch gemäß Paragraph 37, Absatz 3, FBG stattfindet, sind:
Die Rechtsformen der inländischen Rechtsträger, über die Firmenbuchdaten gemäß § 37 Abs. 1 FBG zugänglich gemacht werden und für die ein Informationsaustausch gemäß § 37 Abs. 3 FBG stattfindet, sind: Die Rechtsformen der inländischen Rechtsträger, über die Firmenbuchdaten gemäß Paragraph 37, Absatz eins, FBG zugänglich gemacht werden und für die ein Informationsaustausch gemäß Paragraph 37, Absatz 3, FBG stattfindet, sind: