§ 6 HTAusV 2018 (weggefallen)

Handelstransparenzausnahmen-Verordnung 2018

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2025 bis 31.12.9999
Systematische Internalisierer sind nicht verpflichtet, ihren Kunden auf Anfrage Kursofferten für solche Nichteigenkapitalinstrumente anzubieten, die an einem Handelsplatz gehandelt werden und für die kein liquider Markt gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 17 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 besteht, wenn eine Pflicht zur Vorhandelstransparenz gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis§ 6 für die jeweiligen Nichteigenkapitalinstrumente nicht bestehtHTAusV 2018 seit 30.11.2025 weggefallen. Systematische Internalisierer sind nicht verpflichtet, ihren Kunden auf Anfrage Kursofferten für solche Nichteigenkapitalinstrumente anzubieten, die an einem Handelsplatz gehandelt werden und für die kein liquider Markt gemäß Artikel 2, Absatz eins, Nr. 17 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 600 aus 2014, besteht, wenn eine Pflicht zur Vorhandelstransparenz gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins bis 6 für die jeweiligen Nichteigenkapitalinstrumente nicht besteht.

Stand vor dem 30.11.2025

In Kraft vom 03.01.2018 bis 30.11.2025
Systematische Internalisierer sind nicht verpflichtet, ihren Kunden auf Anfrage Kursofferten für solche Nichteigenkapitalinstrumente anzubieten, die an einem Handelsplatz gehandelt werden und für die kein liquider Markt gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 17 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 besteht, wenn eine Pflicht zur Vorhandelstransparenz gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis§ 6 für die jeweiligen Nichteigenkapitalinstrumente nicht bestehtHTAusV 2018 seit 30.11.2025 weggefallen. Systematische Internalisierer sind nicht verpflichtet, ihren Kunden auf Anfrage Kursofferten für solche Nichteigenkapitalinstrumente anzubieten, die an einem Handelsplatz gehandelt werden und für die kein liquider Markt gemäß Artikel 2, Absatz eins, Nr. 17 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 600 aus 2014, besteht, wenn eine Pflicht zur Vorhandelstransparenz gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins bis 6 für die jeweiligen Nichteigenkapitalinstrumente nicht besteht.

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