Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
1. bei Betrieben bzw. Anlagen zur Herstellung von Zellstoff oder Papier mit Tätigkeiten gemäß Abs. 2 Z 1 bis 81. bei Betrieben bzw. Anlagen zur Herstellung von Zellstoff oder Papier mit Tätigkeiten gemäß Absatz 2, Ziffer eins bis 8
2. bei Betrieben bzw. Anlagen zur Herstellung von Zellstoff mit Tätigkeiten gemäß Abs. 2 Z 1 bis 3 und Z 72. bei Betrieben bzw. Anlagen zur Herstellung von Zellstoff mit Tätigkeiten gemäß Absatz 2, Ziffer eins bis 3 und Ziffer 7
3. bei Betrieben bzw. Anlagen zur Herstellung von Papier mit Tätigkeiten gemäß Abs. 2 Z 4 bis 6 und Z 83. bei Betrieben bzw. Anlagen zur Herstellung von Papier mit Tätigkeiten gemäß Absatz 2, Ziffer 4 bis 6 und Ziffer 8
1. bei Betrieben bzw. Anlagen zur Herstellung von Zellstoff oder Papier mit Tätigkeiten gemäß Abs. 2 Z 1 bis 81. bei Betrieben bzw. Anlagen zur Herstellung von Zellstoff oder Papier mit Tätigkeiten gemäß Absatz 2, Ziffer eins bis 8
2. bei Betrieben bzw. Anlagen zur Herstellung von Zellstoff mit Tätigkeiten gemäß Abs. 2 Z 1 bis 3 und Z 72. bei Betrieben bzw. Anlagen zur Herstellung von Zellstoff mit Tätigkeiten gemäß Absatz 2, Ziffer eins bis 3 und Ziffer 7
3. bei Betrieben bzw. Anlagen zur Herstellung von Papier mit Tätigkeiten gemäß Abs. 2 Z 4 bis 6 und Z 83. bei Betrieben bzw. Anlagen zur Herstellung von Papier mit Tätigkeiten gemäß Absatz 2, Ziffer 4 bis 6 und Ziffer 8