§ 11 GuK-LFV (weggefallen)

Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2026 bis 31.12.9999
Die in der Anlage 8 angeführten Ausbildungen,

  1. 1.Ziffer einsdie auf Grund der Sonderausbildungsgleichhaltungs-Verordnung – SGV, BGBl. Nr. 34/1995, gleichgeachtet worden sind, oderdie auf Grund der Sonderausbildungsgleichhaltungs-Verordnung – SGV, Bundesgesetzblatt Nr. 34 aus 1995,, gleichgeachtet worden sind, oder
  2. 2.Ziffer 2die vor dem 1. September 1998 begonnen wurden,
sind als Ausbildungen für Lehraufgaben bzw§ 11 GuK-LFV seit 30.09.2026 weggefallen. für Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege anerkannt.

Stand vor dem 30.09.2026

In Kraft vom 22.12.2018 bis 30.09.2026
Die in der Anlage 8 angeführten Ausbildungen,

  1. 1.Ziffer einsdie auf Grund der Sonderausbildungsgleichhaltungs-Verordnung – SGV, BGBl. Nr. 34/1995, gleichgeachtet worden sind, oderdie auf Grund der Sonderausbildungsgleichhaltungs-Verordnung – SGV, Bundesgesetzblatt Nr. 34 aus 1995,, gleichgeachtet worden sind, oder
  2. 2.Ziffer 2die vor dem 1. September 1998 begonnen wurden,
sind als Ausbildungen für Lehraufgaben bzw§ 11 GuK-LFV seit 30.09.2026 weggefallen. für Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege anerkannt.

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