§ 3 SKS-PV Grundelemente und Beschreibung des SKS

SKS-Prüfungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Grundelemente des SKS

Jedes SKS hat folgende Grundelemente zu enthalten, die schriftlich zu dokumentieren sind:

  1. 1.Ziffer einsdas Kontrollumfeld,
  2. 2.Ziffer 2die Ziele des SKS,
  3. 3.Ziffer 3die Beurteilung der steuerrelevanten Risiken,
  4. 4.Ziffer 4die Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen,
  5. 5.Ziffer 5die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen,
  6. 6.Ziffer 6die Sanktions- und Präventionsmaßnahmen,
  7. 7.Ziffer 7die Maßnahmen zur Überwachung und Verbesserung.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Grundelemente des SKS

Jedes SKS hat folgende Grundelemente zu enthalten, die schriftlich zu dokumentieren sind:

  1. 1.Ziffer einsdas Kontrollumfeld,
  2. 2.Ziffer 2die Ziele des SKS,
  3. 3.Ziffer 3die Beurteilung der steuerrelevanten Risiken,
  4. 4.Ziffer 4die Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen,
  5. 5.Ziffer 5die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen,
  6. 6.Ziffer 6die Sanktions- und Präventionsmaßnahmen,
  7. 7.Ziffer 7die Maßnahmen zur Überwachung und Verbesserung.

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