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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
1.Ziffer eins verpflichtend zu absolvierenden Grundlagenmodulen (§ 15),verpflichtend zu absolvierenden Grundlagenmodulen (Paragraph 15,),
2.Ziffer 2 verpflichtend zu absolvierenden Pflichtmodulen (§ 16) undverpflichtend zu absolvierenden Pflichtmodulen (Paragraph 16,) und
3.Ziffer 3 Zeiten der praktischen Verwendung (Schulung am Arbeitsplatz).
1.Ziffer eins verpflichtend zu absolvierenden Grundlagenmodulen (§ 15),verpflichtend zu absolvierenden Grundlagenmodulen (Paragraph 15,),
2.Ziffer 2 verpflichtend zu absolvierenden Pflichtmodulen (§ 16) undverpflichtend zu absolvierenden Pflichtmodulen (Paragraph 16,) und
3.Ziffer 3 Zeiten der praktischen Verwendung (Schulung am Arbeitsplatz).