§ 15 MKGAV Grundlagenmodule

Modulare Kanzlei- und Gerichtsvollzieher/innen-Grundausbildungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

Die Grundlagenmodule werden für Bedienstete nach dem dritten Abschnitt und solche nach dem vierten Abschnitt dieser Verordnung gemeinsam abgehalten. § 11 kommt zur Anwendung. Die Grundlagenmodule werden für Bedienstete nach dem dritten Abschnitt und solche nach dem vierten Abschnitt dieser Verordnung gemeinsam abgehalten. Paragraph 11, kommt zur Anwendung.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

Die Grundlagenmodule werden für Bedienstete nach dem dritten Abschnitt und solche nach dem vierten Abschnitt dieser Verordnung gemeinsam abgehalten. § 11 kommt zur Anwendung. Die Grundlagenmodule werden für Bedienstete nach dem dritten Abschnitt und solche nach dem vierten Abschnitt dieser Verordnung gemeinsam abgehalten. Paragraph 11, kommt zur Anwendung.

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