§ 12 PAG

Patentamtsgebührengesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999

Die Gebühr für die Weiterbehandlung beträgt

  1. 1.Ziffer einsfür die Erteilung eines Patentes ...... 18050 Euro,
  2. 2.Ziffer 2für Registrierung eines Gebrauchsmusters 50 Euro.

Stand vor dem 31.12.2009

In Kraft vom 01.07.2005 bis 31.12.2009

Die Gebühr für die Weiterbehandlung beträgt

  1. 1.Ziffer einsfür die Erteilung eines Patentes ...... 18050 Euro,
  2. 2.Ziffer 2für Registrierung eines Gebrauchsmusters 50 Euro.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten