§ 63 HSWO 2014 Verlautbarung des Wahlergebnisses

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2014 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die Vorsitzenden der Wahlkommissionen haben das Wahlergebnis für die Bundesvertretung oder die Hochschulvertretungen und die Studienvertretungen unverzüglich, längstens aber eine Woche nach dem letzten Wahltag, in der in § 11 vorgeschriebenen Form zu verlautbaren und zu veröffentlichen.Die Vorsitzenden der Wahlkommissionen haben das Wahlergebnis für die Bundesvertretung oder die Hochschulvertretungen und die Studienvertretungen unverzüglich, längstens aber eine Woche nach dem letzten Wahltag, in der in Paragraph 11, vorgeschriebenen Form zu verlautbaren und zu veröffentlichen.
  2. (2)Absatz 2,Hierbei ist anzugeben:
    1. 1.Ziffer einsdas ziffernmäßige Wahlergebnis, geordnet nach wahlwerbenden Gruppen bzw. nach Kandidatinnen und Kandidaten,
    2. 2.Ziffer 2die Zahl der auf die wahlwerbenden Gruppen entfallenden Mandate,
    3. 3.Ziffer 3die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten bei Studienvertretungen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2014 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die Vorsitzenden der Wahlkommissionen haben das Wahlergebnis für die Bundesvertretung oder die Hochschulvertretungen und die Studienvertretungen unverzüglich, längstens aber eine Woche nach dem letzten Wahltag, in der in § 11 vorgeschriebenen Form zu verlautbaren und zu veröffentlichen.Die Vorsitzenden der Wahlkommissionen haben das Wahlergebnis für die Bundesvertretung oder die Hochschulvertretungen und die Studienvertretungen unverzüglich, längstens aber eine Woche nach dem letzten Wahltag, in der in Paragraph 11, vorgeschriebenen Form zu verlautbaren und zu veröffentlichen.
  2. (2)Absatz 2,Hierbei ist anzugeben:
    1. 1.Ziffer einsdas ziffernmäßige Wahlergebnis, geordnet nach wahlwerbenden Gruppen bzw. nach Kandidatinnen und Kandidaten,
    2. 2.Ziffer 2die Zahl der auf die wahlwerbenden Gruppen entfallenden Mandate,
    3. 3.Ziffer 3die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten bei Studienvertretungen.

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