§ 1 HS-RVBV Geltungsbereich

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsraum- und -verwaltungsbeitragsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2017 bis 31.12.9999

Diese Verordnung regelt die Grundsätze für

  1. 1.Ziffer einsdie Zuweisung von Räumen und
  2. 2.Ziffer 2die Zahlung von Beiträgen zum Verwaltungsaufwand an Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und Vertretungen von Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2017 bis 31.12.9999

Diese Verordnung regelt die Grundsätze für

  1. 1.Ziffer einsdie Zuweisung von Räumen und
  2. 2.Ziffer 2die Zahlung von Beiträgen zum Verwaltungsaufwand an Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und Vertretungen von Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist.

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