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Legende:
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1. für Universitäten bis 1 000 Studierende | 7 000 Euro |
2. für Universitäten über 1 000 bis 5 000 Studierende, zusätzlich zum Betrag gemäß Z 1 pro weitere angefangene 1 000 Studierende je2. für Universitäten über 1 000 bis 5 000 Studierende, zusätzlich zum Betrag gemäß Ziffer eins, pro weitere angefangene 1 000 Studierende je | 2 600 Euro |
3. für Universitäten über 5 000 bis 30 000 Studierende, zusätzlich zu den Beträgen gemäß Z 1 und 2 pro weitere angefangene 1 000 Studierenden zwischen 5 000 und 30 000 Studierende je3. für Universitäten über 5 000 bis 30 000 Studierende, zusätzlich zu den Beträgen gemäß Ziffer eins und 2 pro weitere angefangene 1 000 Studierenden zwischen 5 000 und 30 000 Studierende je | 1 700 Euro |
4. für Universitäten über 30 000 Studierende, zusätzlich zu den Beträgen gemäß Z 1, 2 und 3 pro weitere angefangene 1 000 Studierende über 30 000 Studierende je4. für Universitäten über 30 000 Studierende, zusätzlich zu den Beträgen gemäß Ziffer eins, 2 und 3 pro weitere angefangene 1 000 Studierende über 30 000 Studierende je | 430 Euro |
1. für Universitäten bis 1 000 Studierende | 7 000 Euro |
2. für Universitäten über 1 000 bis 5 000 Studierende, zusätzlich zum Betrag gemäß Z 1 pro weitere angefangene 1 000 Studierende je2. für Universitäten über 1 000 bis 5 000 Studierende, zusätzlich zum Betrag gemäß Ziffer eins, pro weitere angefangene 1 000 Studierende je | 2 600 Euro |
3. für Universitäten über 5 000 bis 30 000 Studierende, zusätzlich zu den Beträgen gemäß Z 1 und 2 pro weitere angefangene 1 000 Studierenden zwischen 5 000 und 30 000 Studierende je3. für Universitäten über 5 000 bis 30 000 Studierende, zusätzlich zu den Beträgen gemäß Ziffer eins und 2 pro weitere angefangene 1 000 Studierenden zwischen 5 000 und 30 000 Studierende je | 1 700 Euro |
4. für Universitäten über 30 000 Studierende, zusätzlich zu den Beträgen gemäß Z 1, 2 und 3 pro weitere angefangene 1 000 Studierende über 30 000 Studierende je4. für Universitäten über 30 000 Studierende, zusätzlich zu den Beträgen gemäß Ziffer eins, 2 und 3 pro weitere angefangene 1 000 Studierende über 30 000 Studierende je | 430 Euro |