§ 11 IStGH-ZG Vertraulichkeit

Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2002 bis 31.12.9999

Ersuchen des Internationalen Strafgerichtshofs und alle zu ihrer Begründung beigefügten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln, soweit deren Offenlegung nicht für die Erledigung des Ersuchens erforderlich ist.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2002 bis 31.12.9999

Ersuchen des Internationalen Strafgerichtshofs und alle zu ihrer Begründung beigefügten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln, soweit deren Offenlegung nicht für die Erledigung des Ersuchens erforderlich ist.

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