§ 6 NEIV Inkrafttreten

Notar-E-Identifikations-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.04.2020 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die Änderung des Verordnungstitels und § 5a treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung BGBl. II Nr. 185/2020 in Kraft. § 5a tritt mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft.Die Änderung des Verordnungstitels und Paragraph 5 a, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2020, in Kraft. Paragraph 5 a, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft.

Stand vor dem 29.04.2020

In Kraft vom 01.01.2019 bis 29.04.2020
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die Änderung des Verordnungstitels und § 5a treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung BGBl. II Nr. 185/2020 in Kraft. § 5a tritt mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft.Die Änderung des Verordnungstitels und Paragraph 5 a, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2020, in Kraft. Paragraph 5 a, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft.

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