§ 6 NEIV Inkrafttreten

NEIV - Notar-E-Identifikations-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die Änderung des Verordnungstitels und § 5a treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung BGBl. II Nr. 185/2020 in Kraft. § 5a tritt mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft.Die Änderung des Verordnungstitels und Paragraph 5 a, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2020, in Kraft. Paragraph 5 a, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft.
In Kraft seit 30.04.2020 bis 31.12.9999
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