§ 1 CFPG Allgemeines

COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2026 bis 31.12.2029
Prüfungsgegenstand

Gegenstand einer Prüfung nach diesem Bundesgesetz sind

  1. 2.Ziffer 2Zuschüsse aus dem Härtefallfonds gemäß Härtefallfondsgesetz, BGBl. I Nr. 16/2020;Zuschüsse aus dem Härtefallfonds gemäß Härtefallfondsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2020,;
  2. 6.Ziffer 6Förderungen nach dem Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG), BGBl. I Nr. 88/2020;Förderungen nach dem Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 88 aus 2020,;
  1. 4.Ziffer 4Förderungen nach dem Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds;
  1. 6.Ziffer 6Förderungen nach dem Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG), BGBl. I Nr. 88/2020;Förderungen nach dem Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 88 aus 2020,;
  2. 7.Ziffer 7Förderungen nach dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG).

Stand vor dem 31.12.2025

In Kraft vom 01.08.2024 bis 31.12.2025
Prüfungsgegenstand

Gegenstand einer Prüfung nach diesem Bundesgesetz sind

  1. 2.Ziffer 2Zuschüsse aus dem Härtefallfonds gemäß Härtefallfondsgesetz, BGBl. I Nr. 16/2020;Zuschüsse aus dem Härtefallfonds gemäß Härtefallfondsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2020,;
  2. 6.Ziffer 6Förderungen nach dem Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG), BGBl. I Nr. 88/2020;Förderungen nach dem Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 88 aus 2020,;
  1. 4.Ziffer 4Förderungen nach dem Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds;
  1. 6.Ziffer 6Förderungen nach dem Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG), BGBl. I Nr. 88/2020;Förderungen nach dem Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 88 aus 2020,;
  2. 7.Ziffer 7Förderungen nach dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG).

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