§ 41 StrSchG 2020 Melde- und Verbreitungssystem für unfallbedingte medizinische Expositionen und unbeabsichtigte Expositionen

Strahlenschutzgesetz 2020

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat für ein Melde- und Verbreitungssystem für unfallbedingte medizinische Expositionen und unbeabsichtigte Expositionen zu sorgen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat für ein Melde- und Verbreitungssystem für unfallbedingte medizinische Expositionen und unbeabsichtigte Expositionen zu sorgen.

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