§ 78 StrSchG 2020 Schutzbestimmung

Strahlenschutzgesetz 2020

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999

Externe Arbeitskräfte müssen den gleichen Schutz erhalten wie sonstige strahlenexponierte Arbeitskräfte, insbesondere hinsichtlich der Dosisermittlung gemäß § 71. Externe Arbeitskräfte müssen den gleichen Schutz erhalten wie sonstige strahlenexponierte Arbeitskräfte, insbesondere hinsichtlich der Dosisermittlung gemäß Paragraph 71,

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999

Externe Arbeitskräfte müssen den gleichen Schutz erhalten wie sonstige strahlenexponierte Arbeitskräfte, insbesondere hinsichtlich der Dosisermittlung gemäß § 71. Externe Arbeitskräfte müssen den gleichen Schutz erhalten wie sonstige strahlenexponierte Arbeitskräfte, insbesondere hinsichtlich der Dosisermittlung gemäß Paragraph 71,

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