§ 87 StrSchG 2020 Berufliche Exposition durch kosmische Strahlung

Strahlenschutzgesetz 2020

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999
Verantwortlichkeit
  1. (1)Absatz eins,Die Luftfahrzeugbetreiberin/der Luftfahrzeugbetreiber ist verantwortlich für den Schutz des fliegenden Personals vor kosmischer Strahlung.
  2. (2)Absatz 2,Die Betreiberin/der Betreiber gemäß § 2 Z 3 des Weltraumgesetzes, BGBl. I Nr. 132/2011, ist verantwortlich für den Schutz von raumfahrenden Personen vor kosmischer Strahlung.Die Betreiberin/der Betreiber gemäß Paragraph 2, Ziffer 3, des Weltraumgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 132 aus 2011,, ist verantwortlich für den Schutz von raumfahrenden Personen vor kosmischer Strahlung.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999
Verantwortlichkeit
  1. (1)Absatz eins,Die Luftfahrzeugbetreiberin/der Luftfahrzeugbetreiber ist verantwortlich für den Schutz des fliegenden Personals vor kosmischer Strahlung.
  2. (2)Absatz 2,Die Betreiberin/der Betreiber gemäß § 2 Z 3 des Weltraumgesetzes, BGBl. I Nr. 132/2011, ist verantwortlich für den Schutz von raumfahrenden Personen vor kosmischer Strahlung.Die Betreiberin/der Betreiber gemäß Paragraph 2, Ziffer 3, des Weltraumgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 132 aus 2011,, ist verantwortlich für den Schutz von raumfahrenden Personen vor kosmischer Strahlung.

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