§ 106 StrSchG 2020 Kontaminierte Waren, radioaktive Altlasten

Strahlenschutzgesetz 2020

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999
Maßnahmenkatalog
  1. (1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat als Grundlage für die Festlegung von Schutz- und Sanierungsmaßnahmen für Expositionssituationen bedingt durch
    1. 1.Ziffer einskontaminierte Waren, ausgenommen Lebensmittel und Futtermittel, sowie
    2. 2.Ziffer 2radioaktive Altlasten
    einen Maßnahmenkatalog auszuarbeiten und bei Bedarf zu aktualisieren.
  2. (2)Absatz 2,Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung den Inhalt des Maßnahmenkataloges festzulegen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999
Maßnahmenkatalog
  1. (1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat als Grundlage für die Festlegung von Schutz- und Sanierungsmaßnahmen für Expositionssituationen bedingt durch
    1. 1.Ziffer einskontaminierte Waren, ausgenommen Lebensmittel und Futtermittel, sowie
    2. 2.Ziffer 2radioaktive Altlasten
    einen Maßnahmenkatalog auszuarbeiten und bei Bedarf zu aktualisieren.
  2. (2)Absatz 2,Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung den Inhalt des Maßnahmenkataloges festzulegen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten