§ 28 JachtVO Organisation der Prüfung

Jachtverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.05.2020 bis 31.12.9999
Betreuung der Prüfungstermine

Die Prüfungsorganisation hat den Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung stehende Prüferinnen und Prüfer zuzuteilen und für die Voraussetzungen für die Abwicklung der Prüfungen zu sorgen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.05.2020 bis 31.12.9999
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