Anl. 1 TVSV 2013 Die Zahl der in Tierversuchen verwendeten Tiere ist nach folgenden Datenkategorien aufzuschlüsseln:

Tierversuchsstatistik-Verordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.12.2020 bis 31.12.9999

Tabelle 1 – Datenkategorien

Tierarten (Punkt 21. Abschnitt)

Erneute Verwendung (Punkt 32. Abschnitt)

Geburtsort (Punkt 4)1)

Andere Arten als nichtmenschliche Primaten – Geburtsort (3. Abschnitt)

Nichtmenschliche Primaten (NMP) – Geburtsort (4. Abschnitt)

Nichtmenschliche Primaten – Typ Kolonie (5. Abschnitt)

Nichtmenschliche Primaten – Generation (6. Abschnitt)

Genetischer Status (Punkt 57. Abschnitt)

Schaffung einer neuen genetisch veränderten Linie (Punkt 68. Abschnitt)

Tatsächlicher Schweregrad (Punkt 79. Abschnitt)

Verwendungszwecke (Punkt 810. Abschnitt)

Studien im Rahmen der Grundlagenforschung (11. Abschnitt)

Translationale und angewandte Forschung (12. Abschnitt)

Verwendung zu regulatorischen Zwecken und Routineproduktion (13. Abschnitt)

Qualitätskontrolle (einschließlich Chargenunbedenklichkeits- und -potenzprüfungen) (14. Abschnitt)

Toxizitäts- und andere Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungstypen (15. Abschnitt)

Testmethoden zur Prüfung auf akute Toxizität (16. Abschnitt)

Toxizität bei wiederholter Verabreichung (17. Abschnitt)

Ökotoxizität (18. Abschnitt)

Art der Vorschriften (19. Abschnitt)

Herkunft der Vorschriften (20. Abschnitt)

Routineproduktion, nach Produkttyp (21. Abschnitt)

1) Für nichtmenschliche Primaten treten an die Stelle. Abschnitt: Tierarten

In der Datenkategorie „GeburtsortTierarten die Datenkategorien „Bezugsquelle“ (Punkt 4a) sowie „Generation“ (Punkt 4b).

2. Tierarten

Tabelle 2 – Mögliche Auswahlfelder in der Datenkategorie „Tierart“

Mäuse (Mus musculus)

Ratten (Rattus norvegicus)

Meerschweinchen (Cavia porcellus)

Goldhamster (Mesocricetus auratus)

Chinesischer Grauhamster (Cricetulus griseus)

Mongolische Rennmäuse (Meriones unguiculatus)

Andere Nager (andere Rodentia)

Kaninchen (Oryctolagus cuniculus)

Katzen (Felis catus)

Hunde (Canis familiaris)

Frettchen (Mustela putorius furo)

Andere Fleischfresser (andere Carnivora)

Pferde, Esel und Kreuzungen (Equidae)

Schweine (Sus scrofa domesticus)

Ziegen (Capra aegagrus hircus)

Schafe (Ovis aries)

Rinder (Bos primigenius)

Halbaffen (Prosimia)

Marmosetten und Tamarine (z.B. Callithrix jacchus)

Javaneraffen (Macaca fascicularis)

Rhesusaffen (Macaca mulatta)

Grüne Meerkatzen Chlorocebus spp. (in der Regel pygerythrus oder sabaeus)

Paviane (Papio spp.)

Totenkopfaffen (z.B. Saimiri sciureus)

Andere Arten von nichtmenschlichen Primaten (andere Arten von Ceboidea und Cercopithecoidea)

Menschenaffen (Hominoidea)

Andere Säugetiere (andere Mammalia)

Haushühner (Gallus gallus domesticus)

Andere Vögel (andere Aves)

Reptilien (Reptilia)

Frösche (Rana temporaria und Rana pipiens)

Krallenfrösche (Xenopus laevis und Xenopus tropicalis)

Andere Amphibien (andere Amphibia)

Zebrafische (Danio rerio)

Andere Fische (andere Pisces) 1)

Kopffüßer (Cephalopoda) 2)

1) Fische sind ab dem Stadium, in dem sie selbstständig Nahrung aufnehmen können,folgende Optionen zu zählen. Zebrafische, die unter optimalen Zuchtbedingungen gehalten werden, sollten fünf Tage nach der Befruchtung gezählt werden. Bei sehr kleinen Fischarten kann die Zählung auf Basis von Schätzwerten erfolgen.verwenden:

2) Alle Cephalopoden sind ab dem Stadium, in dem das Tier selbständig Nahrung aufnehmen kann, unter der Überschrift Kopffüßer (Cephalopoda) einzutragen. Bei sehr kleinen Kopffüßerarten kann die Zählung auf Basis von Schätzwerten erfolgen.

3. Erneute Verwendung

Tabelle 3 – Mögliche Auswahlfelder in der Datenkategorie „Erneute Verwendung“

Erneute Verwendung1)

1) Eine erneute Verwendung gemäß § 9 Abs. 1 TVG 2012 liegt dann vor, wenn für diesen Tierversuch auch andere, zuvor noch nicht verwendete Tiere verwendet werden könnten. Bei erneut verwendeten Tieren ist der Geburtsort nicht anzugeben.1) Eine erneute Verwendung gemäß Paragraph 9, Absatz eins, TVG 2012 liegt dann vor, wenn für diesen Tierversuch auch andere, zuvor noch nicht verwendete Tiere verwendet werden könnten. Bei erneut verwendeten Tieren ist der Geburtsort nicht anzugeben.

4. Geburtsort

Tabelle 4 – Mögliche Auswahlfelder in der Datenkategorie „Geburtsort“

In der EU, in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere1)

In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere2)

Im restlichen Europa geborene Tiere3)

In der restlichen Welt geborene Tiere3)

1) Hierunter fallen Tiere, die im Betrieb eines nach Unionsrecht registrierten Züchters geboren sind.

2) Hierunter fallen Tiere, die nicht im Betrieb eines nach Unionsrecht registrierten Züchters geboren sind, und alle gemäß § 15 Abs. 2 TVG 2012 gewährten Ausnahmen sowie in freier Wildbahn gefangene Tiere.2) Hierunter fallen Tiere, die nicht im Betrieb eines nach Unionsrecht registrierten Züchters geboren sind, und alle gemäß Paragraph 15, Absatz 2, TVG 2012 gewährten Ausnahmen sowie in freier Wildbahn gefangene Tiere.

3) Hierunter fallen alle Tiere, ungeachtet dessen, ob sie in registrierten Zuchtbetrieben oder anderen Einrichtungen gezüchtet wurden oder nicht, sowie in freier Wildbahn gefangene Tiere.

4a. Nichtmenschliche Primaten – Bezugsquelle

Tabelle 4a – Mögliche Auswahlfelder in der Datenkategorie „Nichtmenschliche Primaten – Bezugsquelle“

In der EU, in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere

Im restlichen Europa geborene Tiere1)

In Asien geborene Tiere

In Amerika geborene Tiere2)

In Afrika geborene Tiere3)

In anderen Teilen der Welt geborene Tiere4)

1) Von dieser Option sind auch in der Türkei, in Russland und Israel geborene Tiere umfasst.

2) Mit dieser Option sind in Nord-, Mittel- und Südamerika geborene Tiere umfasst.

3) Diese Option umfasst auch auf Mauritius geborene Tiere.

4) Diese Option umfasst auch in Australasien geborene Tiere. Die Herkunft von Tieren, die unter dieser Option erfasst werden, ist der zuständigen Behörde im Rahmen der Datenübermittlung mitzuteilen.

4b. Nichtmenschliche Primaten – Generation

Tabelle 4b2 – Mögliche Auswahlfelder in der Datenkategorie „Nichtmenschliche Primaten – GenerationTierart

F0
F1

Mäuse (Mus musculus)

Ratten (Rattus norvegicus)

Meerschweinchen (Cavia porcellus)

F2 oder höherGoldhamster (Mesocricetus auratus)

Chinesischer Grauhamster (Cricetulus griseus)

Mongolische Rennmäuse (Meriones unguiculatus)

Selbsterhaltende KolonieAndere Nager (andere Rodentia)

Kaninchen (Oryctolagus cuniculus)

Katzen (Felis catus)

Hunde (Canis familiaris)

Frettchen (Mustela putorius furo)

Andere Fleischfresser (andere Carnivora)

Pferde, Esel und Kreuzungen (Equidae)

Schweine (Sus scrofa domesticus)

Ziegen (Capra aegagrus hircus)

Schafe (Ovis aries)

Rinder (Bos taurus)

Halbaffen (Prosimia)

Marmosetten und Tamarine (z. B. Callithrix jacchus)

Javaneraffen (Macaca fascicularis)

Rhesusaffen (Macaca mulatta)

Grüne Meerkatzen (Chlorocebus spp., in der Regel pygerythrus oder sabaeus)

Paviane (Papio spp.)

Totenkopfaffen (zB Saimiri sciureus)

Andere Arten von Neuweltaffen (andere Arten von Ceboidea)

Andere Arten von Altweltaffen (andere Arten von Cercopithecoidea)

Menschenaffen (Hominoidea)

Andere Säugetiere (andere Mammalia)

Haushühner (Gallus gallus domesticus)

Truthühner (Meleagris gallopavo)

Andere Vögel (andere Aves)

Reptilien (Reptilia)

Frösche (Rana temporaria und Rana pipiens)

Krallenfrösche (Xenopus laevis und Xenopus tropicalis)

Andere Amphibien (andere Amphibia)

Zebrafische (Danio rerio)

Wolfsbarsch (Arten von Familien wie Serranidae, Moronidae)

Lachse, Forellen, Saiblinge und Äschen (Salmonidae)

Guppys, Schwertträger, Spitzmaulkärpflinge, Spiegelkärpflinge (Poeciliidae)

Andere Fische (andere Pisces)

Kopffüßer (Cephalopoda)

5. Genetischer Status

Tabelle 5 – Mögliche Auswahlfelder in der Datenkategorie „Genetischer Status“

Genetisch nicht verändert1)

Genetisch verändert ohne pathologischen Phänotyp2)

Genetisch verändert mit pathologischem Phänotyp3)

1) Dies umfasst sämtliche Tiere, deren Erbgut nicht verändert wurde, einschließlich genetisch nicht veränderter Elterntiere, die zur Schaffung einer neuen genetisch veränderten Linie/eines neuen genetisch veränderten Stammes verwendet werden.

2) Dies umfasst Tiere ohne pathologischen Phänotyp (§ 2 Z 1 lit. a TVG 2012), und zwar2) Dies umfasst Tiere ohne pathologischen Phänotyp (Paragraph 2, Ziffer eins, Litera a, TVG 2012), und zwar

  • Strichaufzählung
  1. 1.1.eins Punkt eins

Stand vor dem 04.12.2020

In Kraft vom 01.01.2014 bis 04.12.2020

Tabelle 1 – Datenkategorien

Tierarten (Punkt 21. Abschnitt)

Erneute Verwendung (Punkt 32. Abschnitt)

Geburtsort (Punkt 4)1)

Andere Arten als nichtmenschliche Primaten – Geburtsort (3. Abschnitt)

Nichtmenschliche Primaten (NMP) – Geburtsort (4. Abschnitt)

Nichtmenschliche Primaten – Typ Kolonie (5. Abschnitt)

Nichtmenschliche Primaten – Generation (6. Abschnitt)

Genetischer Status (Punkt 57. Abschnitt)

Schaffung einer neuen genetisch veränderten Linie (Punkt 68. Abschnitt)

Tatsächlicher Schweregrad (Punkt 79. Abschnitt)

Verwendungszwecke (Punkt 810. Abschnitt)

Studien im Rahmen der Grundlagenforschung (11. Abschnitt)

Translationale und angewandte Forschung (12. Abschnitt)

Verwendung zu regulatorischen Zwecken und Routineproduktion (13. Abschnitt)

Qualitätskontrolle (einschließlich Chargenunbedenklichkeits- und -potenzprüfungen) (14. Abschnitt)

Toxizitäts- und andere Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungstypen (15. Abschnitt)

Testmethoden zur Prüfung auf akute Toxizität (16. Abschnitt)

Toxizität bei wiederholter Verabreichung (17. Abschnitt)

Ökotoxizität (18. Abschnitt)

Art der Vorschriften (19. Abschnitt)

Herkunft der Vorschriften (20. Abschnitt)

Routineproduktion, nach Produkttyp (21. Abschnitt)

1) Für nichtmenschliche Primaten treten an die Stelle. Abschnitt: Tierarten

In der Datenkategorie „GeburtsortTierarten die Datenkategorien „Bezugsquelle“ (Punkt 4a) sowie „Generation“ (Punkt 4b).

2. Tierarten

Tabelle 2 – Mögliche Auswahlfelder in der Datenkategorie „Tierart“

Mäuse (Mus musculus)

Ratten (Rattus norvegicus)

Meerschweinchen (Cavia porcellus)

Goldhamster (Mesocricetus auratus)

Chinesischer Grauhamster (Cricetulus griseus)

Mongolische Rennmäuse (Meriones unguiculatus)

Andere Nager (andere Rodentia)

Kaninchen (Oryctolagus cuniculus)

Katzen (Felis catus)

Hunde (Canis familiaris)

Frettchen (Mustela putorius furo)

Andere Fleischfresser (andere Carnivora)

Pferde, Esel und Kreuzungen (Equidae)

Schweine (Sus scrofa domesticus)

Ziegen (Capra aegagrus hircus)

Schafe (Ovis aries)

Rinder (Bos primigenius)

Halbaffen (Prosimia)

Marmosetten und Tamarine (z.B. Callithrix jacchus)

Javaneraffen (Macaca fascicularis)

Rhesusaffen (Macaca mulatta)

Grüne Meerkatzen Chlorocebus spp. (in der Regel pygerythrus oder sabaeus)

Paviane (Papio spp.)

Totenkopfaffen (z.B. Saimiri sciureus)

Andere Arten von nichtmenschlichen Primaten (andere Arten von Ceboidea und Cercopithecoidea)

Menschenaffen (Hominoidea)

Andere Säugetiere (andere Mammalia)

Haushühner (Gallus gallus domesticus)

Andere Vögel (andere Aves)

Reptilien (Reptilia)

Frösche (Rana temporaria und Rana pipiens)

Krallenfrösche (Xenopus laevis und Xenopus tropicalis)

Andere Amphibien (andere Amphibia)

Zebrafische (Danio rerio)

Andere Fische (andere Pisces) 1)

Kopffüßer (Cephalopoda) 2)

1) Fische sind ab dem Stadium, in dem sie selbstständig Nahrung aufnehmen können,folgende Optionen zu zählen. Zebrafische, die unter optimalen Zuchtbedingungen gehalten werden, sollten fünf Tage nach der Befruchtung gezählt werden. Bei sehr kleinen Fischarten kann die Zählung auf Basis von Schätzwerten erfolgen.verwenden:

2) Alle Cephalopoden sind ab dem Stadium, in dem das Tier selbständig Nahrung aufnehmen kann, unter der Überschrift Kopffüßer (Cephalopoda) einzutragen. Bei sehr kleinen Kopffüßerarten kann die Zählung auf Basis von Schätzwerten erfolgen.

3. Erneute Verwendung

Tabelle 3 – Mögliche Auswahlfelder in der Datenkategorie „Erneute Verwendung“

Erneute Verwendung1)

1) Eine erneute Verwendung gemäß § 9 Abs. 1 TVG 2012 liegt dann vor, wenn für diesen Tierversuch auch andere, zuvor noch nicht verwendete Tiere verwendet werden könnten. Bei erneut verwendeten Tieren ist der Geburtsort nicht anzugeben.1) Eine erneute Verwendung gemäß Paragraph 9, Absatz eins, TVG 2012 liegt dann vor, wenn für diesen Tierversuch auch andere, zuvor noch nicht verwendete Tiere verwendet werden könnten. Bei erneut verwendeten Tieren ist der Geburtsort nicht anzugeben.

4. Geburtsort

Tabelle 4 – Mögliche Auswahlfelder in der Datenkategorie „Geburtsort“

In der EU, in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere1)

In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere2)

Im restlichen Europa geborene Tiere3)

In der restlichen Welt geborene Tiere3)

1) Hierunter fallen Tiere, die im Betrieb eines nach Unionsrecht registrierten Züchters geboren sind.

2) Hierunter fallen Tiere, die nicht im Betrieb eines nach Unionsrecht registrierten Züchters geboren sind, und alle gemäß § 15 Abs. 2 TVG 2012 gewährten Ausnahmen sowie in freier Wildbahn gefangene Tiere.2) Hierunter fallen Tiere, die nicht im Betrieb eines nach Unionsrecht registrierten Züchters geboren sind, und alle gemäß Paragraph 15, Absatz 2, TVG 2012 gewährten Ausnahmen sowie in freier Wildbahn gefangene Tiere.

3) Hierunter fallen alle Tiere, ungeachtet dessen, ob sie in registrierten Zuchtbetrieben oder anderen Einrichtungen gezüchtet wurden oder nicht, sowie in freier Wildbahn gefangene Tiere.

4a. Nichtmenschliche Primaten – Bezugsquelle

Tabelle 4a – Mögliche Auswahlfelder in der Datenkategorie „Nichtmenschliche Primaten – Bezugsquelle“

In der EU, in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere

Im restlichen Europa geborene Tiere1)

In Asien geborene Tiere

In Amerika geborene Tiere2)

In Afrika geborene Tiere3)

In anderen Teilen der Welt geborene Tiere4)

1) Von dieser Option sind auch in der Türkei, in Russland und Israel geborene Tiere umfasst.

2) Mit dieser Option sind in Nord-, Mittel- und Südamerika geborene Tiere umfasst.

3) Diese Option umfasst auch auf Mauritius geborene Tiere.

4) Diese Option umfasst auch in Australasien geborene Tiere. Die Herkunft von Tieren, die unter dieser Option erfasst werden, ist der zuständigen Behörde im Rahmen der Datenübermittlung mitzuteilen.

4b. Nichtmenschliche Primaten – Generation

Tabelle 4b2 – Mögliche Auswahlfelder in der Datenkategorie „Nichtmenschliche Primaten – GenerationTierart

F0
F1

Mäuse (Mus musculus)

Ratten (Rattus norvegicus)

Meerschweinchen (Cavia porcellus)

F2 oder höherGoldhamster (Mesocricetus auratus)

Chinesischer Grauhamster (Cricetulus griseus)

Mongolische Rennmäuse (Meriones unguiculatus)

Selbsterhaltende KolonieAndere Nager (andere Rodentia)

Kaninchen (Oryctolagus cuniculus)

Katzen (Felis catus)

Hunde (Canis familiaris)

Frettchen (Mustela putorius furo)

Andere Fleischfresser (andere Carnivora)

Pferde, Esel und Kreuzungen (Equidae)

Schweine (Sus scrofa domesticus)

Ziegen (Capra aegagrus hircus)

Schafe (Ovis aries)

Rinder (Bos taurus)

Halbaffen (Prosimia)

Marmosetten und Tamarine (z. B. Callithrix jacchus)

Javaneraffen (Macaca fascicularis)

Rhesusaffen (Macaca mulatta)

Grüne Meerkatzen (Chlorocebus spp., in der Regel pygerythrus oder sabaeus)

Paviane (Papio spp.)

Totenkopfaffen (zB Saimiri sciureus)

Andere Arten von Neuweltaffen (andere Arten von Ceboidea)

Andere Arten von Altweltaffen (andere Arten von Cercopithecoidea)

Menschenaffen (Hominoidea)

Andere Säugetiere (andere Mammalia)

Haushühner (Gallus gallus domesticus)

Truthühner (Meleagris gallopavo)

Andere Vögel (andere Aves)

Reptilien (Reptilia)

Frösche (Rana temporaria und Rana pipiens)

Krallenfrösche (Xenopus laevis und Xenopus tropicalis)

Andere Amphibien (andere Amphibia)

Zebrafische (Danio rerio)

Wolfsbarsch (Arten von Familien wie Serranidae, Moronidae)

Lachse, Forellen, Saiblinge und Äschen (Salmonidae)

Guppys, Schwertträger, Spitzmaulkärpflinge, Spiegelkärpflinge (Poeciliidae)

Andere Fische (andere Pisces)

Kopffüßer (Cephalopoda)

5. Genetischer Status

Tabelle 5 – Mögliche Auswahlfelder in der Datenkategorie „Genetischer Status“

Genetisch nicht verändert1)

Genetisch verändert ohne pathologischen Phänotyp2)

Genetisch verändert mit pathologischem Phänotyp3)

1) Dies umfasst sämtliche Tiere, deren Erbgut nicht verändert wurde, einschließlich genetisch nicht veränderter Elterntiere, die zur Schaffung einer neuen genetisch veränderten Linie/eines neuen genetisch veränderten Stammes verwendet werden.

2) Dies umfasst Tiere ohne pathologischen Phänotyp (§ 2 Z 1 lit. a TVG 2012), und zwar2) Dies umfasst Tiere ohne pathologischen Phänotyp (Paragraph 2, Ziffer eins, Litera a, TVG 2012), und zwar

  • Strichaufzählung
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