§ 1 VO-Sicherungsmaßnahmen

Maßnahmen für die verschlusssichere Einrichtung im Rahmen des Alkoholsteuergesetzes

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.12.2020 bis 31.12.9999

Sicherungsmaßnahmen sind solche, die die Entnahme von Alkohol aus Vorrichtungen, Geräten, Gefäßen, Rohren oder Räumen erschweren oder verhindern, daß die Entnahme von Alkohol verhehlt werden kann. Einfache Brenngeräte gemäß § 59 und Vorrichtungen gemäß § 85 des Alkohol - Steuer und Monopolgesetzes 1995Alkoholsteuergesetzes mit einem Rauminhalt von mehr als zwei Liter sind in einer nicht nur vorübergehend betriebslosen Zeit zu sichern. Sicherungsmaßnahmen sind solche, die die Entnahme von Alkohol aus Vorrichtungen, Geräten, Gefäßen, Rohren oder Räumen erschweren oder verhindern, daß die Entnahme von Alkohol verhehlt werden kann. Einfache Brenngeräte gemäß Paragraph 59 und Vorrichtungen gemäß Paragraph 85, des Alkohol - Steuer und Monopolgesetzes 1995Alkoholsteuergesetzes mit einem Rauminhalt von mehr als zwei Liter sind in einer nicht nur vorübergehend betriebslosen Zeit zu sichern.

Stand vor dem 18.12.2020

In Kraft vom 01.01.1995 bis 18.12.2020

Sicherungsmaßnahmen sind solche, die die Entnahme von Alkohol aus Vorrichtungen, Geräten, Gefäßen, Rohren oder Räumen erschweren oder verhindern, daß die Entnahme von Alkohol verhehlt werden kann. Einfache Brenngeräte gemäß § 59 und Vorrichtungen gemäß § 85 des Alkohol - Steuer und Monopolgesetzes 1995Alkoholsteuergesetzes mit einem Rauminhalt von mehr als zwei Liter sind in einer nicht nur vorübergehend betriebslosen Zeit zu sichern. Sicherungsmaßnahmen sind solche, die die Entnahme von Alkohol aus Vorrichtungen, Geräten, Gefäßen, Rohren oder Räumen erschweren oder verhindern, daß die Entnahme von Alkohol verhehlt werden kann. Einfache Brenngeräte gemäß Paragraph 59 und Vorrichtungen gemäß Paragraph 85, des Alkohol - Steuer und Monopolgesetzes 1995Alkoholsteuergesetzes mit einem Rauminhalt von mehr als zwei Liter sind in einer nicht nur vorübergehend betriebslosen Zeit zu sichern.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten