§ 10 VO-Sicherungsmaßnahmen Maßnahmen, die der amtlichen Aufsicht und der Betriebssicherheit der Anlage dienen

Maßnahmen für die verschlusssichere Einrichtung im Rahmen des Alkoholsteuergesetzes

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.9999

An Sammelgefäßen sind Vorrichtungen zur Probenentnahme oder Probenmeßhähne anzubringen. Derartige Vorrichtungen, können auch an anderen Stellen der Herstellungsanlage angebracht werden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.9999

An Sammelgefäßen sind Vorrichtungen zur Probenentnahme oder Probenmeßhähne anzubringen. Derartige Vorrichtungen, können auch an anderen Stellen der Herstellungsanlage angebracht werden.

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