§ 15 EWStV 2010 Verwendung der geschlechtsspezifischen Form

Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999

Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999

Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.

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