§ 124b LLDG 1985

Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1996 bis 31.12.9999

Auf Lehrer, deren provisorisches Dienstverhältnis vor dem 1. September 1996 begonnen hat, sind die bis zum Ablauf des 31. August 1996 geltenden Vorschriften über die Definitivstellung weiter anzuwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1996 bis 31.12.9999

Auf Lehrer, deren provisorisches Dienstverhältnis vor dem 1. September 1996 begonnen hat, sind die bis zum Ablauf des 31. August 1996 geltenden Vorschriften über die Definitivstellung weiter anzuwenden.

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