§ 126 LLDG 1985

Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1985 bis 31.12.9999

Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstgesetz, BGBl. Nr. 176/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 550/1984, außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1966,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 550 aus 1984,, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1985 bis 31.12.9999

Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstgesetz, BGBl. Nr. 176/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 550/1984, außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1966,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 550 aus 1984,, außer Kraft.

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