§ 17 VU-RLV Sonstige Forderungen

Versicherungsunternehmen-Rechnungslegungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999

Als Aktivposten „Sonstige Forderungen“ gemäß § 144 Abs. 2 D. IV. VAG 2016 sind insbesondere auszuweisen: Als Aktivposten „Sonstige Forderungen“ gemäß Paragraph 144, Absatz 2, D. römisch vier. VAG 2016 sind insbesondere auszuweisen:

  1. 1.Ziffer einsForderungen an andere Versicherungsunternehmen, die nicht aus der Mit- oder Rückversicherungsverrechnung stammen,
  2. 2.Ziffer 2rückständige Zinsen und Mieten,
  3. 3.Ziffer 3die antizipativen Abgrenzungsposten mit Ausnahme der anteiligen Zinsen und Mieten.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999

Als Aktivposten „Sonstige Forderungen“ gemäß § 144 Abs. 2 D. IV. VAG 2016 sind insbesondere auszuweisen: Als Aktivposten „Sonstige Forderungen“ gemäß Paragraph 144, Absatz 2, D. römisch vier. VAG 2016 sind insbesondere auszuweisen:

  1. 1.Ziffer einsForderungen an andere Versicherungsunternehmen, die nicht aus der Mit- oder Rückversicherungsverrechnung stammen,
  2. 2.Ziffer 2rückständige Zinsen und Mieten,
  3. 3.Ziffer 3die antizipativen Abgrenzungsposten mit Ausnahme der anteiligen Zinsen und Mieten.

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