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Eine von einem EWR-Staatsangehörigen außerhalb des EWR oder von einer Person, die nicht EWR-Staatsangehörige ist,im Ausland erworbene Urkunde über eine erfolgreich absolvierte Ausbildung im kardiotechnischen Dienst, die nicht unter § 11 fällt, gilt als Qualifikationsnachweis, wenn Eine im Ausland erworbene Urkunde über eine erfolgreich absolvierte Ausbildung im kardiotechnischen Dienst, die nicht unter Paragraph 11, fällt, gilt als Qualifikationsnachweis, wenn
Eine von einem EWR-Staatsangehörigen außerhalb des EWR oder von einer Person, die nicht EWR-Staatsangehörige ist,im Ausland erworbene Urkunde über eine erfolgreich absolvierte Ausbildung im kardiotechnischen Dienst, die nicht unter § 11 fällt, gilt als Qualifikationsnachweis, wenn Eine im Ausland erworbene Urkunde über eine erfolgreich absolvierte Ausbildung im kardiotechnischen Dienst, die nicht unter Paragraph 11, fällt, gilt als Qualifikationsnachweis, wenn