§ 3 UMG-RegV Eintragungsvoraussetzungen

Errichtung weiterer nationaler Register für Organisationen, die zu EMAS gleichwertige Umweltmanagementsysteme anwenden

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2021 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Der Antrag auf Eintragung eines EFB-Betriebes, eines Responsible Care-Betriebes oder eines ISO 14001 Betriebes ist beim Bundesministerbei der Bundesministerin für Land-Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftTechnologie im Wege des Umweltbundesamtesder Umweltbundesamt GmbH einzubringen. Der Registrierungsantrag hat Folgendes zu enthalten:
    1. 1.Ziffer einseinen von einem EMAS-Umweltgutachter validierten Bericht gemäß § 4 Abs.1 Z 3, Abs. 2 Z 3 oder Abs. 3 Z 2,einen von einem EMAS-Umweltgutachter validierten Bericht gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3,, Absatz 2, Ziffer 3, oder Absatz 3, Ziffer 2,,
    2. 1.Ziffer einseine Bestätigung von einem EMAS-Umweltgutachter gemäß § 4 Abs. 1 Z 3 oder Abs. 2 Z 2 sowie einen von einem EMAS-Umweltgutachter validierten Bericht gemäß § 4 Abs. 1 Z 4 oder Abs. 2 Z 3;eine Bestätigung von einem EMAS-Umweltgutachter gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, oder Absatz 2, Ziffer 2, sowie einen von einem EMAS-Umweltgutachter validierten Bericht gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 4, oder Absatz 2, Ziffer 3,;
    3. 2.Ziffer 2Vorlage einer von einem EMAS-Umweltgutachter unterzeichneten Zertifizierungsempfehlung, eines gültigen V.EFB-Zertifikates, das auf Basis der Regelungen über die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe (RAEF) ausgestellt wurde sowie eine Stellungnahme des V.EFB Beirates zum gemäß § 4 erstellten Bericht bzw.Vorlage einer von einem EMAS-Umweltgutachter unterzeichneten Zertifizierungsempfehlung, eines gültigen römisch fünf.EFB-Zertifikates, das auf Basis der Regelungen über die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe (RAEF) ausgestellt wurde sowie eine Stellungnahme des römisch fünf.EFB Beirates zum gemäß Paragraph 4, erstellten Bericht bzw.
    4. 3.Ziffer 3Vorlage eines gültigen „Responsible Care-Zertifikates“ einschließlich einer Erklärung des EMAS Umweltgutachters, durch die bestätigt wird, dass die über die Anforderungen des Responsible Care-Zertifikates hinausgehenden Inhalte der EMAS Verordnung erfüllt sind bzw.
    5. 43.Ziffer 43Vorlage eines aktuellen ISO 14001 Zertifikates, das von einem zugelassenen EMAS -Umweltgutachter ausgestellt ist und
    6. 54.Ziffer 54Nachweise über die Zahlung des für das Führen der Register durch dasdie Umweltbundesamt GmbH als Dienstleister anfallenden Aufwandersatzes.
  2. (2)Absatz 2,DasDie Umweltbundesamt GmbH hat das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen zu prüfen und binnen zwölf Wochen nach Antragsstellung dem Bundesministerder Bundesministerin für Land-Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftTechnologie die Verfahrensergebnisse sowie einen Entscheidungsvorschlag vorzulegen. Sind die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt, hat der Bundesministerdie Bundesministerin für Land-Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftTechnologie binnen einer Woche die Eintragung zu veranlassen.

Stand vor dem 30.09.2021

In Kraft vom 05.05.2012 bis 30.09.2021
  1. (1)Absatz eins,Der Antrag auf Eintragung eines EFB-Betriebes, eines Responsible Care-Betriebes oder eines ISO 14001 Betriebes ist beim Bundesministerbei der Bundesministerin für Land-Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftTechnologie im Wege des Umweltbundesamtesder Umweltbundesamt GmbH einzubringen. Der Registrierungsantrag hat Folgendes zu enthalten:
    1. 1.Ziffer einseinen von einem EMAS-Umweltgutachter validierten Bericht gemäß § 4 Abs.1 Z 3, Abs. 2 Z 3 oder Abs. 3 Z 2,einen von einem EMAS-Umweltgutachter validierten Bericht gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3,, Absatz 2, Ziffer 3, oder Absatz 3, Ziffer 2,,
    2. 1.Ziffer einseine Bestätigung von einem EMAS-Umweltgutachter gemäß § 4 Abs. 1 Z 3 oder Abs. 2 Z 2 sowie einen von einem EMAS-Umweltgutachter validierten Bericht gemäß § 4 Abs. 1 Z 4 oder Abs. 2 Z 3;eine Bestätigung von einem EMAS-Umweltgutachter gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, oder Absatz 2, Ziffer 2, sowie einen von einem EMAS-Umweltgutachter validierten Bericht gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 4, oder Absatz 2, Ziffer 3,;
    3. 2.Ziffer 2Vorlage einer von einem EMAS-Umweltgutachter unterzeichneten Zertifizierungsempfehlung, eines gültigen V.EFB-Zertifikates, das auf Basis der Regelungen über die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe (RAEF) ausgestellt wurde sowie eine Stellungnahme des V.EFB Beirates zum gemäß § 4 erstellten Bericht bzw.Vorlage einer von einem EMAS-Umweltgutachter unterzeichneten Zertifizierungsempfehlung, eines gültigen römisch fünf.EFB-Zertifikates, das auf Basis der Regelungen über die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe (RAEF) ausgestellt wurde sowie eine Stellungnahme des römisch fünf.EFB Beirates zum gemäß Paragraph 4, erstellten Bericht bzw.
    4. 3.Ziffer 3Vorlage eines gültigen „Responsible Care-Zertifikates“ einschließlich einer Erklärung des EMAS Umweltgutachters, durch die bestätigt wird, dass die über die Anforderungen des Responsible Care-Zertifikates hinausgehenden Inhalte der EMAS Verordnung erfüllt sind bzw.
    5. 43.Ziffer 43Vorlage eines aktuellen ISO 14001 Zertifikates, das von einem zugelassenen EMAS -Umweltgutachter ausgestellt ist und
    6. 54.Ziffer 54Nachweise über die Zahlung des für das Führen der Register durch dasdie Umweltbundesamt GmbH als Dienstleister anfallenden Aufwandersatzes.
  2. (2)Absatz 2,DasDie Umweltbundesamt GmbH hat das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen zu prüfen und binnen zwölf Wochen nach Antragsstellung dem Bundesministerder Bundesministerin für Land-Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftTechnologie die Verfahrensergebnisse sowie einen Entscheidungsvorschlag vorzulegen. Sind die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt, hat der Bundesministerdie Bundesministerin für Land-Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftTechnologie binnen einer Woche die Eintragung zu veranlassen.

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