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Art. 2 Z 5 der Novelle BGBl. I Nr. 53/2024 lautet: „In der Überschrift des Dritten Hauptstückes entfällt die Wortfolge „gemäß der Verordnung (EU) 2017/625“.“. Richtig wäre: „In der Überschrift des Dritten Hauptstückes entfällt die Wortfolge „gemäß Verordnung (EU) 2017/625“.“. Trotz nicht eindeutiger Anweisung wurde diese sinngemäß durchgeführt.)Artikel 2, Ziffer 5, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2024, lautet: „In der Überschrift des Dritten Hauptstückes entfällt die Wortfolge „gemäß der Verordnung (EU) 2017/625“.“. Richtig wäre: „In der Überschrift des Dritten Hauptstückes entfällt die Wortfolge „gemäß Verordnung (EU) 2017/625“.“. Trotz nicht eindeutiger Anweisung wurde diese sinngemäß durchgeführt.)
Art. 2 Z 5 der Novelle BGBl. I Nr. 53/2024 lautet: „In der Überschrift des Dritten Hauptstückes entfällt die Wortfolge „gemäß der Verordnung (EU) 2017/625“.“. Richtig wäre: „In der Überschrift des Dritten Hauptstückes entfällt die Wortfolge „gemäß Verordnung (EU) 2017/625“.“. Trotz nicht eindeutiger Anweisung wurde diese sinngemäß durchgeführt.)Artikel 2, Ziffer 5, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2024, lautet: „In der Überschrift des Dritten Hauptstückes entfällt die Wortfolge „gemäß der Verordnung (EU) 2017/625“.“. Richtig wäre: „In der Überschrift des Dritten Hauptstückes entfällt die Wortfolge „gemäß Verordnung (EU) 2017/625“.“. Trotz nicht eindeutiger Anweisung wurde diese sinngemäß durchgeführt.)