§ 13 SchBV Unionsbefähigungszeugnis für Bootsfrau bzw. Bootsmann

Schiffsbetriebsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.06.2023 bis 31.12.9999

Über Antrag gemäß dem Muster in Anlage 6 ist ein Schifferdienstbuch mit der Qualifikation Bootsfrau bzw. Bootsmann auszustellen oder, sofern ein Schifferdienstbuch bereits vorhanden ist, die Qualifikation in dieses einzutragen, wenn die antragstellende Person

  1. 1.Ziffer einsentweder eine als Matrosin bzw. Matrose geleistete Mindestfahrzeit von 180 Tagen nachweist,
  2. 2.Ziffer 2oder
    1. a)Litera aein gemäß § 132 SchFG zugelassenes, mindestens drei Jahre umfassendes Ausbildungsprogramm für Bootsfrauen bzw. Bootsmänner absolviert hat,ein gemäß Paragraph 132, SchFG zugelassenes, mindestens drei Jahre umfassendes Ausbildungsprogramm für Bootsfrauen bzw. Bootsmänner absolviert hat,
    2. b)Litera bim Rahmen dieses Ausbildungsprogrammes eine Mindestfahrzeit von 270 Tagen absolviert hat und
    3. c)Litera cüber die medizinische Tauglichkeit gemäß § 21 verfügt.Anlage 7über die medizinische Tauglichkeit gemäß Paragraph 21, verfügt.

Stand vor dem 29.06.2023

In Kraft vom 17.01.2022 bis 29.06.2023

Über Antrag gemäß dem Muster in Anlage 6 ist ein Schifferdienstbuch mit der Qualifikation Bootsfrau bzw. Bootsmann auszustellen oder, sofern ein Schifferdienstbuch bereits vorhanden ist, die Qualifikation in dieses einzutragen, wenn die antragstellende Person

  1. 1.Ziffer einsentweder eine als Matrosin bzw. Matrose geleistete Mindestfahrzeit von 180 Tagen nachweist,
  2. 2.Ziffer 2oder
    1. a)Litera aein gemäß § 132 SchFG zugelassenes, mindestens drei Jahre umfassendes Ausbildungsprogramm für Bootsfrauen bzw. Bootsmänner absolviert hat,ein gemäß Paragraph 132, SchFG zugelassenes, mindestens drei Jahre umfassendes Ausbildungsprogramm für Bootsfrauen bzw. Bootsmänner absolviert hat,
    2. b)Litera bim Rahmen dieses Ausbildungsprogrammes eine Mindestfahrzeit von 270 Tagen absolviert hat und
    3. c)Litera cüber die medizinische Tauglichkeit gemäß § 21 verfügt.Anlage 7über die medizinische Tauglichkeit gemäß Paragraph 21, verfügt.

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