§ 49 SchBV Außerkrafttreten bestehender Rechtsvorschriften

Schiffsbetriebsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.01.2022 bis 31.12.9999

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Schiffsführerverordnung, BGBl. II Nr. 298/2013 in der Fassung BGBl. II Nr. 428/2019, sowie die Schiffsbesatzungsverordnung, BGBl. II Nr. 518/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 32/2019, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Schiffsführerverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 298 aus 2013, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 428 aus 2019,, sowie die Schiffsbesatzungsverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 518 aus 2004, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 32 aus 2019,, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.01.2022 bis 31.12.9999

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Schiffsführerverordnung, BGBl. II Nr. 298/2013 in der Fassung BGBl. II Nr. 428/2019, sowie die Schiffsbesatzungsverordnung, BGBl. II Nr. 518/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 32/2019, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Schiffsführerverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 298 aus 2013, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 428 aus 2019,, sowie die Schiffsbesatzungsverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 518 aus 2004, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 32 aus 2019,, außer Kraft.

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