§ 2 HStatV 2022

Handelsstatistikverordnung 2022

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.01.2022 bis 31.12.9999

Auskunftspflichtige Unternehmen, deren Eingänge oder Versendungen jährlich unter zwölf Millionen Euro liegen, sind von der Ermittlung des statistischen Wertes befreit.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.01.2022 bis 31.12.9999

Auskunftspflichtige Unternehmen, deren Eingänge oder Versendungen jährlich unter zwölf Millionen Euro liegen, sind von der Ermittlung des statistischen Wertes befreit.

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