§ 21 NEHG 2022 Bagatellschwelle

Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2022 bis 31.12.9999

Handelsteilnehmer, die in einem Kalenderjahr weniger als eine Tonne Treibhausgasemissionen in Verkehr bringen, sind für dieses Kalenderjahr von den Verpflichtungen dieses Bundesgesetzes ausgenommen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2022 bis 31.12.9999

Handelsteilnehmer, die in einem Kalenderjahr weniger als eine Tonne Treibhausgasemissionen in Verkehr bringen, sind für dieses Kalenderjahr von den Verpflichtungen dieses Bundesgesetzes ausgenommen.

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