Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Der Bundesminister für Finanzen hat im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Z 2 bis 4 die nachträgliche Anerkennung als entlastungsfähiger Wirtschaftszweig festzustellen und im Bundesgesetzblatt kundzumachen. (Anm. 1) Die Anerkennung gilt ab jenem Kalenderjahr, ab dem eine entsprechende Carbon Leakage Gefährdung nachgewiesen wird.Der Bundesminister für Finanzen hat im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Ziffer 2 bis 4 die nachträgliche Anerkennung als entlastungsfähiger Wirtschaftszweig festzustellen und im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Anmerkung eins, ) Die Anerkennung gilt ab jenem Kalenderjahr, ab dem eine entsprechende Carbon Leakage Gefährdung nachgewiesen wird.
Emissionsintensität (kg CO2e pro Euro Bruttowertschöpfung) | Kompensationsgrad |
bis zu 0,3 | 65 % |
mehr als 0,3 bis zu 0,6 | 70 % |
mehr als 0,6 bis zu 0,9 | 75 % |
mehr als 0,9 bis zu 1,2 | 80 % |
mehr als 1,2 bis zu 1,5 | 85 % |
mehr als 1,5 bis zu 1,8 | 90 % |
mehr als 1,8 | 95 % |
Der Bundesminister für Finanzen hat im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Z 2 bis 4 die nachträgliche Anerkennung als entlastungsfähiger Wirtschaftszweig festzustellen und im Bundesgesetzblatt kundzumachen. (Anm. 1) Die Anerkennung gilt ab jenem Kalenderjahr, ab dem eine entsprechende Carbon Leakage Gefährdung nachgewiesen wird.Der Bundesminister für Finanzen hat im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Ziffer 2 bis 4 die nachträgliche Anerkennung als entlastungsfähiger Wirtschaftszweig festzustellen und im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Anmerkung eins, ) Die Anerkennung gilt ab jenem Kalenderjahr, ab dem eine entsprechende Carbon Leakage Gefährdung nachgewiesen wird.
Emissionsintensität (kg CO2e pro Euro Bruttowertschöpfung) | Kompensationsgrad |
bis zu 0,3 | 65 % |
mehr als 0,3 bis zu 0,6 | 70 % |
mehr als 0,6 bis zu 0,9 | 75 % |
mehr als 0,9 bis zu 1,2 | 80 % |
mehr als 1,2 bis zu 1,5 | 85 % |
mehr als 1,5 bis zu 1,8 | 90 % |
mehr als 1,8 | 95 % |