§ 5 NÜV 2022 Verweigerung der Nummernübertragung

Nummernübertragungsverordnung 2022

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.05.2022 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Eine Nummernübertragung darf insbesondere aus folgenden Gründen verweigert werden:
    1. 1.Ziffer einsdie zu übertragende Nummer ist, mit Ausnahme von Abs. 2 Z 9, beim abgebenden Mobil- Sprachkommunikationsdiensteanbieter keinem Endnutzer zur Nutzung zugewiesen worden;die zu übertragende Nummer ist, mit Ausnahme von Absatz 2, Ziffer 9,, beim abgebenden Mobil- Sprachkommunikationsdiensteanbieter keinem Endnutzer zur Nutzung zugewiesen worden;
    2. 2.Ziffer 2die zu übertragende Nummer ist einem anderen Endnutzer zugewiesen;
    3. 3.Ziffer 3für die zu übertragende Nummer wurde bereits ein Übertragungsprozess eingeleitet;
    4. 4.Ziffer 4der Antrag auf Nummernübertragung langt beim aufnehmenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter später als 90 Tage nach dem Datum der Nummernübertragungsinformation ein;
    5. 5.Ziffer 5der vom Endnutzer gewünschte Zeitpunkt für die Nummernübertragung liegt später als 100 Tage nach dem Datum der Nummernübertragungsinformation;
    6. 6.Ziffer 6einzelne Nummern eines mobilen VPN mit Kopfnummer sollen übertragen werden.
  2. (2)Absatz 2,Die Nummernübertragung darf insbesondere aus folgenden Gründen nicht verweigert werden:
    1. 1.Ziffer einsbei bestehender Mindestvertragsdauer (Kündigungsverzicht);
    2. 2.Ziffer 2innerhalb einer Kündigungsfrist;
    3. 3.Ziffer 3bei Inanspruchnahme einer gesperrten oder subventionierten Endeinrichtung durch den Endnutzer;
    4. 4.Ziffer 4bei Überlassung einer Nummer in Form einer speziellen Ziffernkombination auf Wunsch des Endnutzers oder unter besonderen Bedingungen;
    5. 5.Ziffer 5bei Vorliegen besonderer Vertragstypen;
    6. 6.Ziffer 6wenn der Endnutzer gegenüber dem abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter im Zahlungsrückstand ist;
    7. 7.Ziffer 7wenn bei aufrechtem Vertragsverhältnis die zu übertragende Nummer gesperrt ist;
    8. 8.Ziffer 8bei Inanspruchnahme des außerordentlichen Kündigungsrechts gemäß § 135 Abs. 8 TKG 2021;bei Inanspruchnahme des außerordentlichen Kündigungsrechts gemäß Paragraph 135, Absatz 8, TKG 2021;
    9. 9.Ziffer 9wenn die Nummernübertragung innerhalb eines Monats nach Vertragsende beim aufnehmenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter beantragt wurde, es sei denn, der Endnutzer hat ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.05.2022 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Eine Nummernübertragung darf insbesondere aus folgenden Gründen verweigert werden:
    1. 1.Ziffer einsdie zu übertragende Nummer ist, mit Ausnahme von Abs. 2 Z 9, beim abgebenden Mobil- Sprachkommunikationsdiensteanbieter keinem Endnutzer zur Nutzung zugewiesen worden;die zu übertragende Nummer ist, mit Ausnahme von Absatz 2, Ziffer 9,, beim abgebenden Mobil- Sprachkommunikationsdiensteanbieter keinem Endnutzer zur Nutzung zugewiesen worden;
    2. 2.Ziffer 2die zu übertragende Nummer ist einem anderen Endnutzer zugewiesen;
    3. 3.Ziffer 3für die zu übertragende Nummer wurde bereits ein Übertragungsprozess eingeleitet;
    4. 4.Ziffer 4der Antrag auf Nummernübertragung langt beim aufnehmenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter später als 90 Tage nach dem Datum der Nummernübertragungsinformation ein;
    5. 5.Ziffer 5der vom Endnutzer gewünschte Zeitpunkt für die Nummernübertragung liegt später als 100 Tage nach dem Datum der Nummernübertragungsinformation;
    6. 6.Ziffer 6einzelne Nummern eines mobilen VPN mit Kopfnummer sollen übertragen werden.
  2. (2)Absatz 2,Die Nummernübertragung darf insbesondere aus folgenden Gründen nicht verweigert werden:
    1. 1.Ziffer einsbei bestehender Mindestvertragsdauer (Kündigungsverzicht);
    2. 2.Ziffer 2innerhalb einer Kündigungsfrist;
    3. 3.Ziffer 3bei Inanspruchnahme einer gesperrten oder subventionierten Endeinrichtung durch den Endnutzer;
    4. 4.Ziffer 4bei Überlassung einer Nummer in Form einer speziellen Ziffernkombination auf Wunsch des Endnutzers oder unter besonderen Bedingungen;
    5. 5.Ziffer 5bei Vorliegen besonderer Vertragstypen;
    6. 6.Ziffer 6wenn der Endnutzer gegenüber dem abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter im Zahlungsrückstand ist;
    7. 7.Ziffer 7wenn bei aufrechtem Vertragsverhältnis die zu übertragende Nummer gesperrt ist;
    8. 8.Ziffer 8bei Inanspruchnahme des außerordentlichen Kündigungsrechts gemäß § 135 Abs. 8 TKG 2021;bei Inanspruchnahme des außerordentlichen Kündigungsrechts gemäß Paragraph 135, Absatz 8, TKG 2021;
    9. 9.Ziffer 9wenn die Nummernübertragung innerhalb eines Monats nach Vertragsende beim aufnehmenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter beantragt wurde, es sei denn, der Endnutzer hat ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet.

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