§ 8 NÜV 2022 Funktionsfähigkeit des Routings zu übertragenen Nummern

Nummernübertragungsverordnung 2022

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.05.2022 bis 31.12.9999

Die Funktionsfähigkeit des Routings zu übertragenen Nummern muss auch bei Ausfall des Ankernetzes gewährleistet sein, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.05.2022 bis 31.12.9999

Die Funktionsfähigkeit des Routings zu übertragenen Nummern muss auch bei Ausfall des Ankernetzes gewährleistet sein, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

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