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Im Geschäftsplan der Pensionskasse ist auf die Bestimmungen der Verordnung hinzuweisen. Weiters ist in diesem Geschäftsplan darzulegen, ob die Berechnung des IST-Wertes gemäß § 4 bis zu dem in § 4 Abs. 2 angeführten Zeitpunkt auf Monatsbasis oder auf Quartalsbasis erfolgt. Im Geschäftsplan der Pensionskasse ist auf die Bestimmungen der Verordnung hinzuweisen. Weiters ist in diesem Geschäftsplan darzulegen, ob die Berechnung des IST-Wertes gemäß Paragraph 4 bis zu dem in Paragraph 4, Absatz 2, angeführten Zeitpunkt auf Monatsbasis oder auf Quartalsbasis erfolgt.
Im Geschäftsplan der Pensionskasse ist auf die Bestimmungen der Verordnung hinzuweisen. Weiters ist in diesem Geschäftsplan darzulegen, ob die Berechnung des IST-Wertes gemäß § 4 bis zu dem in § 4 Abs. 2 angeführten Zeitpunkt auf Monatsbasis oder auf Quartalsbasis erfolgt. Im Geschäftsplan der Pensionskasse ist auf die Bestimmungen der Verordnung hinzuweisen. Weiters ist in diesem Geschäftsplan darzulegen, ob die Berechnung des IST-Wertes gemäß Paragraph 4 bis zu dem in Paragraph 4, Absatz 2, angeführten Zeitpunkt auf Monatsbasis oder auf Quartalsbasis erfolgt.