§ 17 B-SprLV Einbruchschutz

Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2011 bis 31.12.9999

Sämtliche Außenbauteile des Lagers sowie die Türe zum Lagergebäude haben dem Stand der Technik zu entsprechen und einem erfahrenen Täter eine Widerstandszeit von mindestens zehn Minuten entgegenzusetzen. Dies gilt auch für Schlösser.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2011 bis 31.12.9999

Sämtliche Außenbauteile des Lagers sowie die Türe zum Lagergebäude haben dem Stand der Technik zu entsprechen und einem erfahrenen Täter eine Widerstandszeit von mindestens zehn Minuten entgegenzusetzen. Dies gilt auch für Schlösser.

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