§ 42 B-SprLV Verweis

Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2011 bis 31.12.9999

Im Übrigen gelten §§ 14, 17 und 23. Im Übrigen gelten Paragraphen 14, 17 und 23,

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2011 bis 31.12.9999

Im Übrigen gelten §§ 14, 17 und 23. Im Übrigen gelten Paragraphen 14, 17 und 23,

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