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Das Inhaltsverzeichnis, § 4 Z 3, § 9 Abs. 1, § 9a samt Überschrift sowie § 50 samt Überschrift in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 208/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Das Inhaltsverzeichnis, Paragraph 4, Ziffer 3,, Paragraph 9, Absatz eins,, Paragraph 9 a, samt Überschrift sowie Paragraph 50, samt Überschrift in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 208 aus 2022, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Das Inhaltsverzeichnis, § 4 Z 3, § 9 Abs. 1, § 9a samt Überschrift sowie § 50 samt Überschrift in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 208/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Das Inhaltsverzeichnis, Paragraph 4, Ziffer 3,, Paragraph 9, Absatz eins,, Paragraph 9 a, samt Überschrift sowie Paragraph 50, samt Überschrift in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 208 aus 2022, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.