§ 53 MAB-AV Außerkrafttreten

MAB-Ausbildungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2013 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die medizinisch-technischen Dienste, BGBl. Nr. 560/1974, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die medizinisch-technischen Dienste, Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1974,, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sanitätshilfsdienste, BGBl. Nr. 216/1961, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2014 außer Kraft.Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sanitätshilfsdienste, Bundesgesetzblatt Nr. 216 aus 1961,, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2014 außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2013 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die medizinisch-technischen Dienste, BGBl. Nr. 560/1974, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die medizinisch-technischen Dienste, Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1974,, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sanitätshilfsdienste, BGBl. Nr. 216/1961, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2014 außer Kraft.Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sanitätshilfsdienste, Bundesgesetzblatt Nr. 216 aus 1961,, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2014 außer Kraft.

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