Anl. 8 MAB-AV Theoretische Ausbildung

MAB-Ausbildungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.09.2015 bis 31.12.9999

Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Röntgenassistenz hat mindestens 1 300 Stunden zu umfassen. Von den 1 300 Stunden müssen mindestens 650 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 417433 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen.

Die verbleibende Differenz von 233217 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 1 300-650 – 297 – -313-120) ist durch das Curriculum (§ 17) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.Die verbleibende Differenz von 233217 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 1 300-650 – 297 – -313-120) ist durch das Curriculum (Paragraph 17,) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.

Unterrichtsfächer/Inhalte

Mindeststunden

Leistungsfeststellung und –beurteilung durch

Anatomie und (Patho-)Physiologie: Organsystem

40

Lehrkraft

Anatomie und (Patho-)Physiologie: Skeletto-muskuläres System

40

Lehrkraft

Röntgen- und MRT-Geräte, Röntgen- und MRTUntersuchungen und Strahlenschutz

180196

Prüfungskommission

Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation

30

Lehrkraft

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

7

Lehrkraft

Mindeststunden

297313

Praktische Ausbildung

Praktikumsstellen

Fachbereich

Mindeststunden

Krankenanstalt fachärztliche Ordinationsstätte, fachärztliche Gruppenpraxis

Radiologie

650
(davon mindestens 450 Stunden in den Bereichen gemäß § 10 Abs. 2 Z 1 bis 4 MABG)
650, (davon mindestens 450 Stunden in den Bereichen gemäß Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer eins bis 4 MABG)

Stand vor dem 11.09.2015

In Kraft vom 01.10.2013 bis 11.09.2015

Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Röntgenassistenz hat mindestens 1 300 Stunden zu umfassen. Von den 1 300 Stunden müssen mindestens 650 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 417433 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen.

Die verbleibende Differenz von 233217 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 1 300-650 – 297 – -313-120) ist durch das Curriculum (§ 17) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.Die verbleibende Differenz von 233217 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 1 300-650 – 297 – -313-120) ist durch das Curriculum (Paragraph 17,) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.

Unterrichtsfächer/Inhalte

Mindeststunden

Leistungsfeststellung und –beurteilung durch

Anatomie und (Patho-)Physiologie: Organsystem

40

Lehrkraft

Anatomie und (Patho-)Physiologie: Skeletto-muskuläres System

40

Lehrkraft

Röntgen- und MRT-Geräte, Röntgen- und MRTUntersuchungen und Strahlenschutz

180196

Prüfungskommission

Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation

30

Lehrkraft

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

7

Lehrkraft

Mindeststunden

297313

Praktische Ausbildung

Praktikumsstellen

Fachbereich

Mindeststunden

Krankenanstalt fachärztliche Ordinationsstätte, fachärztliche Gruppenpraxis

Radiologie

650
(davon mindestens 450 Stunden in den Bereichen gemäß § 10 Abs. 2 Z 1 bis 4 MABG)
650, (davon mindestens 450 Stunden in den Bereichen gemäß Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer eins bis 4 MABG)

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