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Anm. 1: Art. 14 Z 1 des Abgabenänderungsgesetzes 2025 – AbgÄG 2025, lautet: „In § 1 Abs. 1 erster Satz wird die Wort- und Zeichenfolge „zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2021/514, ABl. Nr. L 104 vom 25.03.2021 S. 1“ durch die Wortfolge „zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2025/872, ABl. Nr. L 39 vom 6.5.2025 S. 1“ ersetzt.“. Diese Anordnung konnte nicht eingearbeitet werden.)Anmerkung eins, : Artikel 14, Ziffer eins, des Abgabenänderungsgesetzes 2025 – AbgÄG 2025, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2025, lautet: „In Paragraph eins, Absatz eins, erster Satz wird die Wort- und Zeichenfolge „zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2021/514, Amtsblatt Nummer L 104 vom 25.03.2021 Seite 1“ durch die Wortfolge „zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2025/872, Amtsblatt Nummer L 39 vom 6.5.2025 Seite 1“ ersetzt.“. Diese Anordnung konnte nicht eingearbeitet werden.)
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Anm. 1: Art. 14 Z 1 des Abgabenänderungsgesetzes 2025 – AbgÄG 2025, lautet: „In § 1 Abs. 1 erster Satz wird die Wort- und Zeichenfolge „zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2021/514, ABl. Nr. L 104 vom 25.03.2021 S. 1“ durch die Wortfolge „zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2025/872, ABl. Nr. L 39 vom 6.5.2025 S. 1“ ersetzt.“. Diese Anordnung konnte nicht eingearbeitet werden.)Anmerkung eins, : Artikel 14, Ziffer eins, des Abgabenänderungsgesetzes 2025 – AbgÄG 2025, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2025, lautet: „In Paragraph eins, Absatz eins, erster Satz wird die Wort- und Zeichenfolge „zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2021/514, Amtsblatt Nummer L 104 vom 25.03.2021 Seite 1“ durch die Wortfolge „zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2025/872, Amtsblatt Nummer L 39 vom 6.5.2025 Seite 1“ ersetzt.“. Diese Anordnung konnte nicht eingearbeitet werden.)