§ 8 TTG 2007 Kontaktstelle

Tiertransportgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2022 bis 31.12.9999

Kontaktstelle gemäß Art. 24 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, FamiliePflege und JugendKonsumentenschutz. Sie ist zuständige Stelle für die Weiterleitung und Entgegennahme von Mitteilungen über Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gegenüber anderen Mitgliedstaaten. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben als Kontaktstelle der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz bedienen. Kontaktstelle gemäß Artikel 24, Absatz 2, der Verordnung (EG) Nr. 1 aus 2005, ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, FamiliePflege und JugendKonsumentenschutz. Sie ist zuständige Stelle für die Weiterleitung und Entgegennahme von Mitteilungen über Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1 aus 2005, gegenüber anderen Mitgliedstaaten. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben als Kontaktstelle der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz bedienen.

Stand vor dem 31.08.2022

In Kraft vom 01.08.2007 bis 31.08.2022

Kontaktstelle gemäß Art. 24 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, FamiliePflege und JugendKonsumentenschutz. Sie ist zuständige Stelle für die Weiterleitung und Entgegennahme von Mitteilungen über Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gegenüber anderen Mitgliedstaaten. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben als Kontaktstelle der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz bedienen. Kontaktstelle gemäß Artikel 24, Absatz 2, der Verordnung (EG) Nr. 1 aus 2005, ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, FamiliePflege und JugendKonsumentenschutz. Sie ist zuständige Stelle für die Weiterleitung und Entgegennahme von Mitteilungen über Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1 aus 2005, gegenüber anderen Mitgliedstaaten. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben als Kontaktstelle der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz bedienen.

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